Duo-Celebration 

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1. Inhalt des Onlineangebotes

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2. Verweise und Links

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

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4. Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist Teil des Internetangebotes von www.musik-duo-celebration.de. Sofern einzelne Formulierungen oder Teile dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht mehr oder nicht mehr vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile dieser Erklärung davon unberührt.

      Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

 

1.      Die allgemeinen Vertragsbedingungen der  " Celebration "  Band  gelten ausschließlich für alle von ihr abgegebenen Angebote und abgeschlossenen Gastspielverträge.  Mit erstmaliger Unterzeichnung eines Gastspielvertrages erkennt der Vertragspartner 2 diese AVB als ausschließlich gültig und zwischen den Parteien unstrittig an.  Abweichende Bedingungen, die die " Celebration " Band nicht schriftlich anerkennt, sind für sie unverbindlich, auch wenn im Einzelfall durch den Vertragspartner 2 widersprochen wird.

2.      In Fällen der unabwendbaren Gewalt, wie Natur, - technische Katastrophen, Quarantäne, bei Verhinderung eines Badmitgliedes der " Celebration " Band die durch ärztliches Attest bescheinigt wird, oder Todesfall, bestehen seitens des Vertragspartners 2 keine Ansprüche an die sich aus dem Vertrag ergebenen Rechte und Pflichten einschließlich Schadensersatz jeglicher Form 

3.      Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.  Auf  Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Auf den Vertrag und seine Rechtsfolgen sowie Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.  Sollten die Bestimmungen des Gastspielvertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen unberührt.          Die unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt den unwirksamsten am nächsten kommen.

4.      Der Veranstalter unternimmt alles um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten.  Für Schäden durch Fremdeinwirkung wie fliegende Gegenstände, Schlägerei, Vandalismus oder ähnliches, haftet der Veranstalter (Vertragspartner 2).  Macht es die Situation erforderlich (mehrere Gastpieltermine aufeinander), haftet Vertragspartner 2 bei Beschädigung oder Diebstahl für die nicht abgebaute oder gelagerte Ton - und Lichtanlage, sowie für alle zusätzlichen technischen Einrichtungen der " Celebration " Band  die zur  ordnungsgemäßen Erfüllung des Gastspieles  erforderlich sind.

5.      Der Vertragspartner 2 hat für folgende Voraussetzungen zu sorgen. 

         - Stromanschlüsse:    1 x  Starkstromanschluß  ( 380V ) 16 Ampere    oder

          2   unabhängige Stromkreise ( 220V ) 16 Ampere

          Auf  Schiffen ausreichend stabile Stromversorgung mit Angleicher.

          Anschlüsse müssen in Bühnennähe  angebracht sein

          Mindest - Bühnenfläche 2 auf 3 qm

         - einen abschließbaren Raum mit Waschgelegenheit als Garderobe.

Der Veranstaltungsort  ( Bühne ) muß 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn für die "Celebration " Band zugänglich sein, damit ein reibungsloser Ablauf zum Aufbau der Ton und Lichtanlage mit anschließendem Sound - Check erfolgen kann.        

6.      Die Verpachtung oder ein Direktionswechsel lösen diesen Vertrag nicht auf.  Der Vertragspartner 2 hat Sorge zu tragen, daß eine Übernahme durch die neue Direktion stattfindet.  Ist dies nicht der Fall, zahlt der Vertragspartner 2  die vereinbarte Gage bzw. den Gesamtbetrag an den Vertragspartner 1.

7        Die Kündigung des Vertrages ist schriftlich mit Unterschrift einzureichen. E-Mail und SMS sind nicht zulässigDie Kündigungsfrist des Gastspielvertrages beträgt acht Wochen.  Wird die Kündigungsfrist versäumt entsteht ein rechtlicher Schadensersatzanspruch für den jeweiligen Vertragspartner in Höhe der verein- bahrten Gage bzw. des Gesamtbetrages.  Dies ist nicht der Fall, wenn im Zeitraum von sechs Wochen vor  dem vereinbarten Gastspielvertragstermin ein neuer Termin vereinbart wird. Der neu vereinbarte Termin darf den vorherigen Termin nicht um vier Wochen überschreiten.

      

 

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